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Treppenhausreinigung Wien — Pflicht oder optional? Mietrecht 2026

hausfeen.at Redaktion · 08.05.2026

Die Treppenhausreinigung in Wien sorgt regelmäßig für Konflikte zwischen Mietern, Eigentümern und Hausverwaltungen. Wer zahlt was? Bin ich als Mieter zur Reinigung verpflichtet? Dieser Ratgeber klärt die rechtliche Lage 2026.

Mietrechtliche Grundlage in Wien

Das Wiener Mietrecht ist im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Treppenhausreinigung gilt als allgemeiner Teil des Hauses — sie ist also keine individuelle Mieter-Pflicht, sondern Sache der Hausgemeinschaft. Die Kosten werden über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt, anteilig nach Nutzfläche.

Die Hausverwaltung beauftragt typisch eine Reinigungsfirma oder eine Hausbetreuung — die Kosten sind in der jährlichen Betriebskostenabrechnung sichtbar. Eigenleistung der Mieter (sogenannter „Putzplan im Stiegenhaus") ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag steht oder durch Hausordnung mit Mehrheitsbeschluss vereinbart wurde.

Kostenverteilung — was ist normal?

Typische Treppenhausreinigung durch eine Reinigungsfirma kostet in Wien 80–150 € pro Monat für ein Standard-Wohnhaus mit 8–16 Wohnungen, je nach Stockwerken und Frequenz (1× oder 2× wöchentlich). Auf hausfeen.at liegt der Stundensatz bei 17–25 €/h, ein Treppenhaus-Termin dauert 1–3 Stunden.

Bei einer 16-Parteien-Anlage zahlst du bei 100 €/Monat etwa 6,25 € pro Wohnung pro Monat — meist ist das in deinen Betriebskosten transparent ausgewiesen. Bei größeren Anlagen sinkt der Anteil pro Wohnung.

Mieter-Putzplan: Wann ist er verpflichtend?

In manchen Wiener Altbauten — vor allem in Bezirken mit hohem Anteil an Privateigentum wie Währing oder Döbling — gibt es noch Putzpläne, bei denen jede Mietpartei reihum putzt. Das ist juristisch nur dann durchsetzbar, wenn:

  • Die Pflicht im individuellen Mietvertrag steht (Hauptmietvertrag, nicht nur Hausordnung)
  • Oder ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen) vorliegt
  • Oder eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung mit dem Hauseigentümer existiert

Eine Hausordnung allein, die ans schwarze Brett gepinnt wurde, reicht nicht. Wenn dir das nicht passt, kannst du als Mieter widersprechen — die Hausverwaltung muss dann eine professionelle Reinigung beauftragen, die über die Betriebskosten umgelegt wird.

Was tun bei Streit mit der Hausverwaltung?

Häufige Konflikte: Verwaltung will sparen und drückt Putzplan auf, oder ein Mieter weigert sich und alle anderen müssen einspringen. Der erste Schritt: schriftliche Anfrage bei der Hausverwaltung mit Verweis auf MRG. Reagiert sie nicht, hilft die Mietervereinigung Wien (kostenlose Erstberatung) oder die Schlichtungsstelle nach §39 MRG.

Bei Mängeln in der Reinigung (z. B. Hausbetreuer kommt nur 1× im Monat statt vereinbart wöchentlich) kannst du bei der Hausverwaltung Mietzinsminderung beantragen — bei nachhaltiger Verletzung bis zu 5 %. Voraussetzung: schriftliche Mängelanzeige.

Selbst Profi-Reinigung beauftragen?

Falls du als Eigentümer einer Wohnung oder als Mehrheitseigentümer in einer kleinen Anlage selbst eine Reinigung beauftragen willst, lohnt sich hausfeen.at: du gibst dein Budget an, geprüfte Hausfeen aus deinem Bezirk bewerben sich. In Plattenbau-Bezirken wie Simmering oder Floridsdorf ist Treppenhausreinigung Routine — wöchentlich oder zweiwöchentlich, fixe Termine.

Wichtig: gewerbliche Treppenhausreinigung erfordert Versicherung (für Schäden an Geländer, Beleuchtung, Briefkästen) — auf hausfeen.at sind alle Hausfeen ID-verifiziert, Stripe-Zahlung sichert dich ab.

Mehr zum Thema
Treppenhausreinigung in Wien finden
Zum Service-Hub →

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter das Treppenhaus selbst putzen?
Nein, sofern es nicht ausdrücklich im Hauptmietvertrag oder durch Mehrheitsbeschluss vereinbart wurde. Standard ist Profi-Reinigung über Betriebskosten.
Was steht im Mietvertrag zur Reinigung?
Schau unter „Pflichten des Mieters" oder „Hausordnung". Ist dort kein expliziter Putzplan: keine Pflicht. Anfechtbar wenn nur Hausordnung.
Wie oft pro Woche wird typisch geputzt?
Bei großen Anlagen 2× wöchentlich, bei kleinen Wohnhäusern 1× wöchentlich. Bei stark frequentierten Stiegenhäusern (z. B. Geschäftslokale im EG) auch täglich.
Kann die Hausverwaltung Profi-Reinigung ablehnen?
Wenn die Mehrheit der Eigentümer einen Putzplan beschlossen hat: ja. Sonst: nein, da Treppenhausreinigung als allgemeiner Teil zur Erhaltungspflicht zählt.
Was bei Streit mit Nachbarn um den Putzplan?
Mietervereinigung Wien anrufen (1. Beratung kostenfrei). Bei eskalierten Konflikten: Schlichtungsstelle nach §39 MRG, danach Bezirksgericht.

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