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Geringfügigkeitsgrenze 2026 — was Putzfrau-Arbeitgeber wissen müssen

hausfeen.at Redaktion · 15.04.2026

Die Geringfügigkeitsgrenze ist die wichtigste Zahl für jeden, der eine Putzfrau in Österreich anstellt. Bleibst du darunter, ist die Anstellung einfach und günstig. Wer sie überschreitet, rutscht in die deutlich teurere Vollversicherung. Was du 2026 wissen musst.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026

  • Monatlich: 551,10 € brutto (2025/2026)
  • Jährlich (bei einem Dienstgeber): 6.613,20 €
  • Hinweis: Die Grenze wird jährlich angepasst. Aktueller Stand siehe oegk.at oder sozialversicherung.at.

Wer als Angestellte im Privathaushalt unter dieser Grenze bleibt, ist geringfügig beschäftigt — mit reduzierten Meldepflichten und Beiträgen.

Rechenbeispiel: Wie viele Stunden gehen?

Bei einem Stundenlohn von 15 € brutto:

  • 551,10 € ÷ 15 € = ca. 36,7 Stunden/Monat
  • Das sind bei 4 Wochen im Monat rund 9 Stunden pro Woche
  • Oder: 3 Stunden × 3-mal pro Woche

Bei 18 €/Std: ca. 30,5 Stunden/Monat. Bei 22 €/Std: ca. 25 Stunden/Monat.

Was zahlst du als Arbeitgeber?

Bei Geringfügigkeit fallen für DICH an:

  • Unfallversicherung: 1,53 % vom Bruttolohn
  • Ggf. Dienstgeberabgabe: 16,4 % wenn du mehrere geringfügig Beschäftigte hast und in Summe die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze überschreitest

Beispiel: 400 €/Monat Putzfrau-Lohn → ca. 6,12 € Unfallversicherung pro Monat. Gesamtkosten für dich: 406,12 € netto pro Monat.

Was hat die Putzfrau davon?

  • Unfallversicherung: Bei einem Unfall während der Arbeit versichert (AUVA)
  • Keine Pflichtbeiträge: Zahlt keine Kranken- oder Pensionsbeiträge — bekommt aber auch keine dieser Leistungen automatisch
  • Freiwillige Selbstversicherung: Für ~70 € pro Monat kann sich die Putzfrau selbst voll kranken- und pensionsversichern
  • Urlaub, Krankenstand, 13./14.: Anspruch besteht, aliquot zum Arbeitsumfang

Typische Fallen

Falle 1: Überschreitung in einem Monat

Wenn die Putzfrau in einem Monat z. B. 570 € verdient, gilt sie rückwirkend für diesen Monat als vollversichert. Du musst Dienstgeberbeiträge (rund 20 %) und sie Dienstnehmerbeiträge (18 %) nachzahlen. Der günstige Status war einmalig verloren.

Falle 2: Mehrere Geringfügige

Hat die Putzfrau mehrere Dienstgeber und erreicht in Summe mehr als 551,10 €, wird sie pflichtversichert. Sie zahlt dann Dienstnehmerbeiträge direkt an die ÖGK (nicht über die Dienstgeber) — für dich ändert sich wenig, für sie schon.

Falle 3: 13./14. Monatsgehalt vergessen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen NICHT zur monatlichen Grenze (Sonderzahlungen werden separat behandelt), sehr wohl aber zur jährlichen.

Falle 4: Kilometergeld & Sachbezüge

Fährt die Putzfrau mit dem eigenen Auto zu mehreren deiner Objekte, ist Kilometergeld steuer- und SV-frei im Rahmen der Sätze. Aber: Vertragliche Sachbezüge (Essen, Wohnen) zählen zur Bemessungsgrundlage.

Die einfachere Alternative

Wer sich nicht mit monatlicher Grenze, ÖGK-Meldungen und Beitragsberechnungen herumschlagen will, bucht einfach über hausfeen.at. Die Hausfee ist dort selbstständig oder bei ihrem eigenen Dienstgeber (z. B. einer Reinigungsfirma) angemeldet. Du zahlst pro Termin, bekommst eine Rechnung und musst nichts melden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?
Monatlich 551,10 € brutto, jährlich bei einem Dienstgeber 6.613,20 € (Stand 2025/2026). Die Grenze wird jährlich angepasst.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Für den betroffenen Monat wird die Putzfrau rückwirkend vollversichert. Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge müssen nachgezahlt werden. Daher monatlich die Einnahmen kontrollieren.
Muss ich Urlaubsgeld zahlen bei Geringfügigkeit?
Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub und aliquote Sonderzahlungen (13./14.). Die Sonderzahlungen zählen nicht zur monatlichen Grenze, aber zur Jahresgrenze.
Was kostet mich die Unfallversicherung bei 400 €/Monat Lohn?
Rund 6,12 € pro Monat — das sind 1,53 % des Bruttolohns. Damit ist die Putzfrau bei Arbeitsunfällen AUVA-versichert.
Ist die Plattform hausfeen.at einfacher?
Ja. Du buchst und zahlst pro Termin, bekommst eine Rechnung und musst niemanden anmelden. Die Hausfee ist selbstständig oder bereits anderweitig sozialversichert.

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