Reinigungskraft steuerlich absetzen — geht das in Österreich?
In Deutschland können Privatpersonen Haushaltsnahe Dienstleistungen — darunter auch eine Putzfrau — von der Steuer absetzen (§ 35a EStG). Viele Wiener fragen: Geht das auch in Österreich? Kurzfassung: Meist nein. Hier die Details und die wenigen Ausnahmen, die wirklich funktionieren.
Kurzantwort
Eine normale Putzfrau für die eigene Wohnung ist in Österreich nicht als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung absetzbar. Anders als in Deutschland gibt es keinen allgemeinen steuerlichen Abzug für Haushaltshilfen.
Die wichtigsten Ausnahmen
1. Außergewöhnliche Belastung bei Pflegebedürftigkeit
Wenn du oder ein Angehöriger pflegebedürftig ist (nachgewiesen durch Pflegegeldbezug ab Stufe 1), kannst du Aufwendungen für Betreuung & Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Das kann auch eine Putzfrau umfassen, wenn die Reinigung pflegebedingt ist. Abzüglich Selbstbehalt (je nach Einkommen 6–12 %).
2. Menschen mit Behinderung
Bei einem festgestellten Grad der Behinderung ab 25 % sind haushaltsbezogene Mehraufwendungen teilweise absetzbar — Details im § 35 EStG und in den Lohnsteuerrichtlinien. Pflegegeld-Bezieher haben erweiterte Möglichkeiten.
3. Werbungskosten bei beruflicher Veranlassung
Reinigung von beruflich genutzten Räumen (Home-Office, das als Arbeitszimmer absetzbar ist) anteilig als Werbungskosten. Strenge Kriterien: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden.
4. Vermietung & Verpachtung
Wenn du eine Wohnung vermietest (auch Airbnb), sind Reinigungskosten zwischen den Gästen Werbungskosten bei Vermietung — voll absetzbar. Mehr dazu im Ratgeber Airbnb-Reinigung in Wien.
5. Selbstständige & Unternehmer
Reinigungskosten für das eigene Büro, die Praxis, das Geschäft oder Ferienwohnung sind Betriebsausgaben — voll absetzbar. Siehe auch Büroreinigung Kosten Wien.
Welche Belege brauchst du?
Damit das Finanzamt Kosten anerkennt:
- Ordnungsgemäße Rechnung (Ausstellerin, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Betrag)
- Zahlungsnachweis (Überweisung, nicht bar)
- Bei Pflege: Bestätigung Pflegegeldbezug und Zuordnung der Tätigkeit
- Bei beruflicher Nutzung: plausible Aufteilung (z. B. 15 % Arbeitszimmer-Anteil)
Schwarzarbeit verhindert Abzug
Egal welche Ausnahme: Ohne Rechnung und Überweisungsbeleg läuft beim Finanzamt gar nichts. Wer schwarz zahlt, verliert automatisch den möglichen Steuervorteil — und riskiert zusätzlich Strafen nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (bis 5.000 €). Siehe Schwarz oder legal?.
Praktische Tipps
- Alle Rechnungen aufheben: Mindestens 7 Jahre, auch wenn du dir noch nicht sicher bist ob du absetzt.
- Hausfeen-Rechnung nutzen: Auf hausfeen.at bekommst du automatisch eine Rechnung pro Buchung — direkt aus dem System. Ideal für Finanzamt oder Buchhaltung.
- Aufteilung dokumentieren: Wenn du ein Home-Office anteilig geltend machst, schriftlich festhalten (z. B. „Zimmer 15 m² von 75 m² Gesamtwohnfläche → 20 % Werbungskosten").
- Steuerberater fragen: Bei Grenzfällen (Pflege, Behinderung, gemischte Nutzung) zahlt sich eine Beratung oft schon nach einem Veranlagungsjahr aus.
Fazit
Die normale Haushaltshilfe in Österreich ist nicht absetzbar — anders als in Deutschland. Ausnahmen gibt es bei Pflege, Behinderung, Vermietung und beruflicher Nutzung. In all diesen Fällen lohnt sich eine saubere Rechnung, wie sie hausfeen.at bei jeder Buchung automatisch erzeugt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Im Zweifel bitte Steuerberater oder Finanzamt kontaktieren.
Häufige Fragen
Kann ich die Putzfrau von der Steuer absetzen in Österreich?
Was ist mit dem deutschen § 35a EStG?
Kann ich Airbnb-Reinigung steuerlich geltend machen?
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung?
Was ist mit Home-Office-Reinigung?
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