Putzfrau bei der ÖGK anmelden — Schritt für Schritt
Wenn du eine Putzfrau in Österreich als geringfügige Angestellte beschäftigst, musst du sie bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) anmelden — sonst ist das Schwarzarbeit. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Voraussetzung: Geringfügigkeit oder nicht?
Entscheidend ist der monatliche Bruttolohn:
- Bis 551,10 €/Monat (2025/2026): Geringfügige Beschäftigung — günstige Variante, vereinfachte Anmeldung
- Über 551,10 €: Vollversicherung mit Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil — deutlich höhere Beiträge
Für die klassische „Putzfrau 1× pro Woche" ist fast immer Geringfügigkeit die passende Form. Mehr zur Grenze in unserem Ratgeber Geringfügigkeitsgrenze 2026.
So meldest du die Putzfrau an — Schritt für Schritt
Schritt 1: Dienstgeberkonto beantragen
Falls du noch keines hast: Beantrage ein Dienstgeberkonto bei der ÖGK (oegk.at → „Dienstgeber" → „Dienstgeberkonto anlegen"). Kostenlos, online, 1–3 Werktage. Du bekommst eine Dienstgeberkontonummer (DGKN).
Schritt 2: Meldung VOR dem ersten Arbeitstag
Die Anmeldung muss vor Arbeitsantritt erfolgen — sonst droht ein Beitragszuschlag. Zwei Wege:
- Online über WEBEKU (elv.sozialversicherung.at) — empfohlen
- Papierformular bei der ÖGK-Landesstelle — nur für Einzelfälle
Schritt 3: Notwendige Daten
- Sozialversicherungsnummer der Putzfrau
- Name, Geburtsdatum, Adresse
- Beginn der Beschäftigung (Datum)
- Voraussichtlicher monatlicher Bruttolohn
- Tätigkeit: „Reinigungskraft im Privathaushalt"
- Arbeitsort (deine Adresse) & wöchentliche Arbeitszeit
Schritt 4: Beiträge zahlen
Bei Geringfügigkeit zahlst DU als Dienstgeber:
- 1,53 % Unfallversicherung
- Bei mehreren geringfügig Beschäftigten: ggf. 16,4 % Dienstgeberabgabe
Beispiel: 400 € Monatslohn → ca. 6,12 € UV-Beitrag pro Monat. Die Putzfrau selbst zahlt bei reiner Geringfügigkeit keine SV-Beiträge (kann sich freiwillig selbstversichern).
Schritt 5: Monatsmeldungen & Jahresmeldung
Du meldest die monatlichen Entgelte über WEBEKU. Einmal jährlich gibt es eine Jahreslohnzettel-Meldung (bis Ende Februar des Folgejahres).
Schritt 6: Lohnzettel & Auszahlung
Die Putzfrau bekommt eine Abrechnung. Auszahlung am besten per Überweisung — nie nur bar, damit ein Nachweis existiert.
Abmeldung bei Beendigung
Endet die Beschäftigung (Umzug, Kündigung), musst du innerhalb von 7 Tagen eine Abmeldung über WEBEKU erstatten. Sonst laufen Beiträge weiter auf.
Einfacher: Plattform statt Anstellung
Die ganze Anmeldung entfällt, wenn du statt anzustellen einfach über hausfeen.at buchst. Die Hausfee ist dort entweder selbstständig mit Gewerbe oder über ihre eigene Geringfügigkeit bei einem anderen Dienstgeber angemeldet. Du zahlst einfach pro Termin und bekommst eine Rechnung — ohne ÖGK-Formulare, ohne Lohnzettel, ohne Haftung als Arbeitgeber.
Typische Fallstricke
- Meldung zu spät: Auch wenn die Putzfrau „nur Probestunde" macht, muss sie davor angemeldet sein.
- Grenze überschritten: Wird die Geringfügigkeit in einem Monat überschritten, rutscht sie automatisch in die Vollversicherung mit höheren Beiträgen.
- Mehrere Dienstgeber: Beschäftigt die Person mehrere Haushalte, können in Summe die Vollversicherungsgrenzen gerissen werden.
- Urlaub & Krankheit: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit (aliquot).
Häufige Fragen
Muss ich die Putzfrau wirklich bei der ÖGK anmelden?
Wie teuer ist die Anmeldung?
Wann muss die Anmeldung erfolgen?
Was passiert bei Überschreitung der Geringfügigkeit?
Kann ich die Anmeldung vermeiden?
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