Gewerbeschein für Reinigung in Österreich — brauche ich einen?
Wer in Österreich dauerhaft als Reinigungskraft selbstständig arbeiten will, braucht einen Gewerbeschein. Die gute Nachricht: Reinigung ist ein freies Gewerbe — ohne Prüfung, ohne Lehre. So läuft die Anmeldung.
Das freie Gewerbe „Reinigung"
Die exakte Bezeichnung lautet: „Reinigung von Objekten aller Art" (Gewerbeart 55). Es ist ein freies Gewerbe, das heißt:
- Kein Befähigungsnachweis
- Keine Lehre nötig
- Keine Prüfung
- Keine Mindesterfahrung erforderlich
Abgrenzung zu reglementierten Gewerben
Nicht jede Reinigungstätigkeit ist ein freies Gewerbe. Achtung bei:
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung mit Spezialtechnik: teilreglementiert — gewerberechtlicher Geschäftsführer mit Befähigung nötig
- Desinfektion nach behördlichen Anordnungen (z. B. nach Seuchen): Sondervorschriften
- Schädlingsbekämpfung: eigenes reglementiertes Gewerbe
- Rauchfangkehrer: eigenes Handwerk mit Lehre
Für normale Haushalts-, Büro- und Objektreinigung reicht das freie Gewerbe vollkommen aus.
Persönliche Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Recht auf Selbstständigkeit
- Handlungsfähigkeit
- Keine gewerberechtlichen Ausschlussgründe (z. B. Insolvenz in den letzten 5 Jahren)
- Einen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte in Österreich
Schritt-für-Schritt-Ablauf
Schritt 1: Gewerbebehörde wählen
Zuständig ist das Magistratische Bezirksamt (MBA) deines Hauptwohnsitzes. In Wien gibt es 19 Bezirksämter. Alternativ online über usp.gv.at (Unternehmensserviceportal).
Schritt 2: Dokumente vorbereiten
- Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (nicht älter als 3 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn kein EU-Pass)
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel mit Recht auf Selbstständigkeit
- Bei Geschäftsführer-Bestellung: Zusatzformular
Schritt 3: Anmeldung
Persönlich im MBA oder online. Dabei gibst du an:
- Gewerbeart: „Reinigung von Objekten aller Art"
- Standort: deine Adresse oder separate Betriebsstätte
- Rechtsform: Einzelunternehmer (die einfachste)
- Geplanter Start: Datum
Schritt 4: Bescheinigung erhalten
Nach 1–5 Werktagen bekommst du die Gewerbeberechtigung (früher „Gewerbeschein"). Das ist ein amtliches Dokument. Auf hausfeen.at kannst du es hochladen und bekommst das „Verifizierte Hausfee ✓" Badge.
Was kostet die Anmeldung?
- Gewerbeanmeldung: 0 € Gebühr seit 2019 (vorher 14,30 €)
- Stempelgebühr: entfällt bei Online-Anmeldung, sonst ca. 14,30 €
- WKO-Mitgliedsbeitrag: Pflicht, jährlich ab ca. 100 € (in den ersten 2 Jahren oft reduziert)
- SVS: ab Gewinn über 6.613,20 €/Jahr, rund 27 %
Startkosten inklusive erster Monate SVS: rund 400–600 € im ersten Quartal.
Pflichten mit Gewerbeschein
- Buchführung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (unter 700.000 € Umsatz)
- Rechnungen: mit allen gesetzlichen Pflichtangaben (Name, Adresse, UID falls vorhanden, Leistungszeitraum, Betrag, Hinweis Kleinunternehmer)
- Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre für alle Belege
- Jahresabschluss: Einkommensteuererklärung bis 30. April (Papier) / 30. Juni (online) des Folgejahres
- WKO-Mitgliedsbeitrag jährlich
Was, wenn ich pausieren will?
Wer das Gewerbe vorübergehend nicht nutzen möchte, kann es ruhend melden. Das ist gratis und dauert so lange wie du willst. Während der Ruhendmeldung fällt kein SVS-Beitrag an (Grundgewerbeausübung ist abgemeldet). Wiederaktivierung genauso einfach.
Gewerbe beenden
Gewerbe kann jederzeit beim MBA zurückgelegt werden. Wichtig: SVS nachträgliche Abrechnung, letzte Steuererklärung machen, WKO-Abmeldung.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Prüfung für den Reinigungs-Gewerbeschein?
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Kostet der Gewerbeschein wirklich nichts?
Kann ich das Gewerbe neben dem Hauptjob anmelden?
Muss ich in die WKO?
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